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Schlumberger-Cameron-Fusion erhält bedingungslose Genehmigung von Europäischer Kommission

PARIS–(BUSINESS WIRE)–Schlumberger Limited (NYSE: SLB) und Cameron International Corporation (NYSE: CAM) haben heute gemeinsam bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission ihre geplante Fusion nach einer Phase-1-Überprüfung zugelassen hat.

Wie bereits bekannt gegeben, hat das US-Justizministerium die geplante Fusion im November 2015 bedingungslos zugelassen; die Aktionäre von Cameron stimmten am 17. Dezember für die Übernahme des Fusionsvertrags zwischen Schlumberger und Cameron; und die kartellrechtliche Freigabe wurde für Kanada, Brasilien, Russland und Mexiko ausgesprochen.

Nach den Bedingungen des Fusionsvertrags warten Schlumberger und Cameron nur noch auf die behördliche Zulassung durch das Handelsministerium der Volksrepublik China. Die chinesischen Behörden haben mit ihrem 30-tägigen Phase-1-Prüfverfahren am 4. Februar 2016 begonnen.

Der Abschluss der geplanten Fusion ist weiterhin vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf die Erfüllung der weiteren üblichen Abschlussbedingungen, die der Fusionsvertrag enthält. Schlumberger und Cameron gehen davon aus, dass die Fusion im ersten Quartal 2016 abgeschlossen sein wird. Bis dahin werden die Unternehmen weiterhin als getrennte und unabhängige Unternehmen operieren und ihre jeweiligen Kunden bedienen.

Über Schlumberger

Schlumberger ist der weltweit führende Anbieter von Lösungen in den Bereichen Technologie, integriertes Projektmanagement und Informationen für Kunden aus der Erdöl- und Erdgasindustrie weltweit. Mit mehr als 95.000 Mitarbeitern mit über 140 verschiedenen Nationalitäten, die in mehr als 85 Ländern tätig sind, bietet Schlumberger die branchenweit umfassendste Produkt- und Dienstleistungspalette von der Erkundung bis hin zur Förderung. Schlumberger Limited hat seine Hauptgeschäftsstellen in Paris, Houston, London und Den Haag. Das Unternehmen hat im Jahr 2015 einen Umsatz in Höhe von 35,47 Milliarden US-Dollar ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie unter www.slb.com.

Über Cameron

Cameron ist ein führender Anbieter von Förderausrüstungen, Systemen und Dienstleistungen für die weltweite Öl- und Gasindustrie.

Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 und von Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung. Der erwartete Zeitplan für den Abschluss der geplanten Transaktion sowie die sonstigen Aussagen zu den zukünftigen Erwartungen, Ansichten, Plänen, Zielen, Finanzbedingungen, Annahmen oder zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen von Schlumberger und Cameron, die keine Aussagen zu historischen Tatsachen sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Weder Schlumberger noch Cameron können irgendeine Garantie gewähren, dass diese Erwartungen sich als richtig erweisen. Diese Aussagen sind unter anderem vorbehaltlich der Erfüllung der Abschlussbedingungen der Fusion und weiterer Risikofaktoren, die in den aktuellen Jahresberichten von Schlumberger und Cameron auf Formblatt 10-K und in der unten erwähnten definitiven Bevollmächtigung/dem unten erwähnten definitiven Prospekt erörtert werden, sowie in den weiteren Einreichungen des Unternehmens bei der SEC, die auf der Website der SEC erhältlich sind (http://www.sec.gov). Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den erwarteten, geschätzten oder prognostizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten lediglich zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und weder Schlumberger noch Cameron übernehmen irgendeine Verpflichtung zu einer öffentlichen Aktualisierung oder Berichtigung solcher Aussagen angesichts neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten.

Weitere Informationen

In Verbindung mit der geplanten Transaktion hat Schlumberger eine Registrierungserklärung bei der SEC auf Formblatt S-4 eingereicht, inklusive des Zusatzartikels Nr. 1 dazu, der von der SEC am 16. November 2015 für gültig erklärt wurde. Cameron hat die definitive Bevollmächtigung/den definitiven Prospekt am 17. November 2015 eingereicht. Diese Mitteilung stellt keinen Ersatz für die endgültige Bevollmächtigung/den endgültigen Prospekt, die Registrierungserklärung oder irgendein anderes Dokument dar, das Schlumberger oder Cameron in Verbindung mit der geplanten Transaktion bei der SEC einreichen kann.

DIE AKTIONÄRE SIND DRINGEND GEHALTEN, SICH DIE BEVOLLMÄCHTIGUNG/DEN PROSPEKT, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG SOWIE ANDERE DOKUMENTE, DIE HINSICHTLICH DER GEPLANTEN TRANSAKTION BEI DER SEC EINGEREICHT WURDEN ODER WERDEN, GRÜNDLICH UND VOLLSTÄNDIG DURCHZULESEN, WENN SIE VERFÜGBAR WERDEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DER GEPLANTEN TRANSAKTION ENTHALTEN ODER ENTHALTEN WERDEN. Diese Materialien werden den Aktionären von Cameron kostenlos zur Verfügung gestellt. Anleger können kostenlose Exemplare dieser und anderer Dokumente, die von Schlumberger und/oder Cameron bei der SEC eingereicht wurden, über die von der SEC unterhaltene Website unter http://www.sec.gov erhalten. Exemplare der von Schlumberger bei der SEC eingereichten Dokumente sind kostenlos auf der Website von Schlumberger unter http://www.slb.com verfügbar. Exemplare der von Cameron bei der SEC eingereichten Dokumente sind kostenlos auf der Website von Cameron unter http://www.c-a-m.com verfügbar. Sämtliche Berichte, Statements oder sonstige von Cameron oder Schlumberger bei der SEC eingereichten Informationen können Sie ebenfalls im öffentlichen Lesesaal der SEC in 100 F Street N.E., Room 1580, Washington, D.C. 20549, lesen und kopieren. Für weitere Informationen zum öffentlichen Referenzraum der SEC wählen sie (800) 732-0330, oder besuchen sie die Website der SEC.

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